Außenwirtschaftsrecht

Außenwirtschaftsrecht
zusammenfassende Bezeichnung für die Rechtsvorschriften, welche die Wirtschaftsvorgänge, die über die Grenzen einer Volkswirtschaft hinausgreifen, betreffen.
- Grundlagen des deutschen A. sind das  Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die  Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Das 1961 in Kraft getretene deutsche A. beruht auf dem Grundsatz, dass alle Geschäfte mit dem Ausland zulässig sind, soweit nicht ausdrücklich Beschränkungen angeordnet sind.

Lexikon der Economics. 2013.

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